Verpflichtung nicht vorschnell erklären

Falsch


Sie haben wegen der kurzen Frist Bedenken und unterschreiben gleich die Unterlassungserklärung.

Richtig

Unterlassungs-Verpflichtung nicht vorschnell erklären
Sie kontaktieren einen Rechtsanwalt, der die Unterlassungserklärung prüft und ggf. modifiziert.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

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