Der fliegende Gerichtsstand

Falsch


Auf Bemühen vieler Initiativen hin wurde der fliegende Gerichtsstand in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten abgeschafft. Damit muss sich der abmahnende Rechtsanwalt an das Landgericht am Wohnsitz des vermeintlichen Verletzers wenden.

Richtig

Der fliegende Gerichtsstand noch immer im Wettbewersrecht:
Leider nein! Im Wettbewerbsrecht gilt noch immer der fliegende Gerichtsstand. Dies ermöglicht den Abmahnern das Gericht herauszusuchen, welches eine günstige Rechtsprechung in dieser Angelegenheit praktiziert oder einfach am günstigsten gelegen ist.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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