Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Falsch



Wenn der Abgemahnte die Erklärung zur Unterlassung des Verstoßes unterschreibt, dann verindert er ein gerichtliches Verfahren und damit weitere Kosten. Es muss auf der Unterlassungserklärung nur der Passus "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich" ergänzt werden.

Richtig

Unterlassungserklärung nicht einfach so, auch nicht "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben
Der Wortlaut "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich" hilft im Zweifel nicht weiter und die Unterlassungserklärung ist für 30 Jahre in der Welt. Deshalb sollte die Unterlassungserklärung vor der Unterzeichnung stets rechtlich von einem Experten überprüft werden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

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