Wenn der Abgemahnte die Erklärung zur Unterlassung des Verstoßes unterschreibt, dann verindert er ein gerichtliches Verfahren und damit weitere Kosten. Es muss auf der Unterlassungserklärung nur der Passus "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich" ergänzt werden.
Richtig
Unterlassungserklärung nicht einfach so, auch nicht "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben Der Wortlaut "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich" hilft im Zweifel nicht weiter und die Unterlassungserklärung ist für 30 Jahre in der Welt. Deshalb sollte die Unterlassungserklärung vor der Unterzeichnung stets rechtlich von einem Experten überprüft werden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.