Wirkungsweisen kritisch hinterfragen

Falsch


Der Hersteller hat für das Produkt gesundheitsbezogene Aussagen bezüglich der Wirkungsweise des Produkts getroffen, die der Online-Händler deshalb ohne Bedenken für die Artikelbeschreibung übernehmen kann. Sollte eine Abmahnung wegen irreführender Darstellung der Wirkweisen erfolgen, kann der Händler den Abmahner einfach an den Hersteller verweisen und er muss dann bezahlen.

Richtig

Angegebene Wirkungsweisen als Händler kritisch hinterfragen
Der Online-Händler muss diese Aussagen zu Wirkungen kritisch hinterfragen und sich ggf. Auskünfte des Herstellers zu seiner eigenen Sicherheit vor Abmahnungen einholen. Die Wirkungsweise muss zuvor mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden bewiesen sein. Den Wortlaut der beworbenen Wirkungsweise macht sich der Händler zu eigen, weshalb er die Abmahnung gegen sich gelten lassen muss.


Tags: Gesundheitswerbung

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

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