Wettbewerbsverstoß auch ohne Schaden

Falsch


Wenn ein kleiner rechtlicher Fehler keinem Kunden tatsächlich geschadet hat, liegt noch kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor. Wenn ein Mitbewerber einen Fehler entdeckt, muss er für eine Abmahnung nachweisen, dass jemand hierdurch geschadet wurde.

Richtig

Wettbewerbsverstoß und Abmahnung auch ohne Schaden
Wettbewerbsverstöße bestehen bereits dann und können bereits dann auch wirksam abgemahnt werden, wenn diese Fehler auf den Webseiten sichtbar oder auf andere Weise zutage treten. Es besteht nämlich eine potentielle und künftige Gefahr für andere.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.