Bei Abmahnungen schnell handeln

Falsch


Sie haben eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten und ignorieren die Fristsetzung. Die Frist ist so kurz, was soll man da schon bewerkstelligen können? Es handelt sich um eine unangemessen kurze Frist, die nicht zm Handeln verpflichten kann.

Richtig

Bei Abmahnungen muss schnell gehandelt werden.
Die Fristsetzungen in den Abmahnungen sind meist sehr kurz, was jedoch rechtlich mit der Eilbedürftigkeit begründet wird. Es handelt sich daher meist nicht um unzulässig kurze Fristen. Sie sollten nun schnell handeln und sich kundigen Rechtsrat und eine Handlungsempfehlung einholen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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