"Echte Schokolade nur bei uns!"

"Alles, Müller, oder was?"

Der neue Werbespot von Müller sieht auf den ersten Blick wie eine ganz normale Werbung aus. Dennoch wurde er wegen Irreführung abgemahnt und wird nur noch bis zum 31.03.2019 zu sehen sein.

Aber warum?

Bei genauem Zuhören fällt auf, dass dieser Werbespot tatsächlich zu stark übertreibt: So heißt es in der Werbung, dass es echte Schokolade und echte Sahne nur bei Müller gäbe. Dass das nicht nur bei der Konkurrenz für Aufregung sorgt, ist klar, denn Fakt ist eben, dass Müller nicht die einzigen Verwender von echter Schokolade und Sahne sind.

Dies ist ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG), denn hier wird das zu bewerbende Produkt irreführend (evtl. sogar täuschend) dargestellt. Und deshalb wurde das Unternehmen auch von der Wettbewerbszentrale abgemahnt.

Nur so nebenbei:

Selbstverständlich darf weiterhin beim Werben übertrieben werden, man sollte eben nur darauf achten nicht zu sehr in den grauen Bereich vorzudringen, denn das kann mitunter echt teuer werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen für das richtige Vorgehen bei Abmahnungen gern an mich: Kontaktformular


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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