Unterlassungsverpflichtung für 30 Jahre

Falsch


Die Unterlassungserklärung spielt in der Abmahnung nicht die Rolle. Man unterschreibt sie nur, damit der Abmahner zufrieden ist. Am Problematischsten sind die Kosten der Abmahnung.

Richtig

Die Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre.
Die Unterlassungserklärung bindet den Online-Händler, ohne zu verjähren. Die Vertragsstrafen, die dort festgelegt sind, sind weitaus höher als die Kosten für die Abmahnung selbst.


Tags: Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen, Abmahnung Markenrecht

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