Wesentliche Merkmale der Ware

Falsch


Die Angabe der wesentlichen Merkmale der Ware in der Beschreibung des Artikels ist im Online-Handel freiwillig. Nach Einschätzung des Verkäufers können ein paar Eigenschaften genannt werden.

Richtig

Wesentliche Merkmale der Ware müssen angegeben werden.
Es besteht die gesetzliche Pflicht, die wesentlichen Merkmale der Ware vor Einleitung des Bestellablaufs anzugeben. Die Auswahl, welche Eigenschaften angegeben werden, entscheidet sich je nach Produkt.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

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