Die Unterlassungserklärung kann man einfach modifizieren. Die Muster dazu kann man im Internet finden. Eine rechtliche Einschätzung muss nicht eingeholt werden. Immer wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, droht keine einstweilige Verfügung mehr.
Richtig
Eine zu weit modifizierte Unterlassungserklärung muss der Abmahner nicht akzeptieren. Die Muster im Internet sind wenn überhaupt nur eine Orientierung. Wird eine Modifizierung vorgenommen, kann eine einstweilige Verfügung drohen. Denn die modifizierte Unterlassungserklärung wird der Abmahner dann nicht akzeptieren, wenn sie zu weit beschränkt wurde.
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