Die von einem massenhaft abmahnenden Wettbewerbsverein in Rechnung gestellten Abmahnkosten kann dieser Verein meist nicht nachweisen. Auch eine Pauschale von ca. 250,00 € fällt nicht an, da der Verein den Arbeitsaufwand nicht nachweisen kann, da von dem Verein nur Standardschreiben verschickt werden.
Richtig
Wettbewerbsverein darf Abmahnpauschale berechnen. Auch für die Standardschreiben eines Wettbewerbsvereins fällt Zeitaufwand für die Prüfung des Verstoßes und die Abmahnung selbst an. Deshalb sind diese Vereine zur Berechnung der Pauschalen berechtigt. Sofern diese Kosten nicht bezahlt werden, ist ein gerichtliches Mahnbescheidsverfahren zu befürchten.
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