Die technischen Automatismen auf Plattformen, z.B. die Einsortierung von nicht im Straßenverkehr zugelassenen Fahrradlampen bei Amazon unter Rubriken wie "Radsport" bzw. die Zuordnung bei "Wird oft zusammen gekauft" bei Angeboten von Fahrradlampen sind vom Verkäufer nicht zu vertreten.
Richtig
Kein Anbieten von nicht StVZO-zugelassenen Produkten Allein durch die Handlung, auf der Plattform Amazon diese nicht nach StVZO zugelassenen Fahrradlampen anzubieten, muss sich der Verkäufer die bekannten technischen Zuordnungen seitens Amazon zurechnen lassen. Der Hinweis darauf, dass die Lampen nicht zugelassen sind, entbindet nicht von der Haftung.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.