Die Datenschutzgrund-VO schreibt dann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht vor, wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat. Nur die "Großen" müssen einen Datenschutzbeauftragten vorweisen, da diese Unternehmen regelmäßig umfangreich Daten verarbeiten. Meldungen oder Veröffentlichungen über den bestellten Datenschutzbeauftragten sind jedoch nicht erforderlich.
Richtig
Datenschutzbeauftragter bei besonderer Datenverarbeitung Die DSGVO fordert einen Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in "einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen" besteht oder das Unternehmen umfangreiche sensible Daten oder Daten über Straftaten verarbeitet. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind der Datenschutzbehörde mitzuteilen.
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