Die DSGVO verpflichtet vor allem zur Übermittlung von Informationen zu der vorgenommenen Datenverarbeitung. Diese Verarbeitungen müssen dokumentiert und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. Vorgelagerte Pflichten bei der technischen Gestaltung der Erhebung der Daten gibt es nicht.
Richtig
Data Protection by Design vor Beginn der Datenverarbeitung Vor Beginn der Datenerhebung muss eine Planung der Datenerhebung ("Data Protection by Design") mit einer Gestaltung der Technik durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ("Data Protection by Default") stattfinden nach Art. 25 DSGVO, damit nur solche Daten überhaupt erhoben werden, die vom (legitimen) Zweck umfasst sind.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.