Data Protection by Design

Falsch


Die DSGVO verpflichtet vor allem zur Übermittlung von Informationen zu der vorgenommenen Datenverarbeitung. Diese Verarbeitungen müssen dokumentiert und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. Vorgelagerte Pflichten bei der technischen Gestaltung der Erhebung der Daten gibt es nicht.

Richtig

Data Protection by Design vor Beginn der Datenverarbeitung
Vor Beginn der Datenerhebung muss eine Planung der Datenerhebung ("Data Protection by Design") mit einer Gestaltung der Technik durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ("Data Protection by Default") stattfinden nach Art. 25 DSGVO, damit nur solche Daten überhaupt erhoben werden, die vom (legitimen) Zweck umfasst sind.


Tags: Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.