Einbindung von Cookies

Falsch


Die aktive Einwilligung in die Verwendung von Cookies ("Cookie-Banner") wird auch in Zukunft keine Pflicht für die Websiten-Betreiber. Es genügt unzweifelhaft die Information über die Verwendung von Cookies in der Datenschutzerklärung. Es genügt daher, eine entsprechende Klausel innerhalb der Datenschutzbelehrung zu formulieren und für die Nutzer der Webseite klar und eindeutig lesbar bereitzuhalten.

Richtig

Einbindung von Cookies über Cookie-Banner sicherer
Die Einholung einer aktiven Einwilligung für die Nutzung von Cookies ist in jedem Fall sicherer. In dem Positionspapier der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder heißt es: "...dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden..."


Tags: Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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