DSGVO kontra Facebook

Facebook - ein Unternehmen, dass in Sachen Datenschutz hinhalten will

Nachdem im Mai diesen Jahres die DSGVO in Kraft trat, hatte sich der ein oder andere wahrscheinlich schon gefragt, wie die großen Datenkraken mit Sache umgehen würden. Schließlich ist es ja kein Gerücht mehr, dass Datenhandel bei Großkonzernen mittlerweile sehr beliebt zu sein scheint.

Und so ist es auch kein Wunder, dass trotz DSGVO einfach auf gut Glück weiter gemacht wird. Denn auch wenn ein Recht auf Widerspruch der Datenweitergabe besteht, scheint es immerhin (für Facebook) eine kleine Grauzone im Gesetz zu geben. So kann man die Frist zur Verarbeitung von Widersprüchen – die übrigens einen Monat beträgt – bei komplexem Fällen verlängern, muss dabei aber eine neue Frist setzen und diese selbstverständlich auch einhalten.

Dementsprechend wundert es keinen, dass die erste Antwort auf Widerspruchseinlegung das ausnutzt. Und so wird mal einfach ganz frech eine neue Frist gesetzt - und dann nicht mal eingehalten. 2 von 3 Punkten – schade Facebook, diesmal hat’s leider nicht funktioniert. Beim nächsten Mal vielleicht – wenn es ein nächstes Mal gibt.

Würden sich nämlich genügend Leute bei der BfDI (Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) melden, könnte es sein, dass dies Facebooks letzter Streich ist. Sollte Ihr Widerspruch– und damit auch Ihr Recht – also ignoriert werden, so wenden Sie sich an die BfDI und legen sie dort Beschwerde ein. Nur so kann man das Hinhalten und die Ignoranz in Sachen Datenschutz bei den Großen in Zukunft vielleicht unterbinden.   


Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu gern an mich: Kontaktformular


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel, Samstags - Artikel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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