DSGVO kontra Facebook
Facebook - ein Unternehmen, dass in Sachen Datenschutz hinhalten will
Nachdem im Mai diesen Jahres die DSGVO in Kraft trat, hatte sich der ein oder andere wahrscheinlich schon gefragt, wie die großen Datenkraken mit Sache umgehen würden. Schließlich ist es ja kein Gerücht mehr, dass Datenhandel bei Großkonzernen mittlerweile sehr beliebt zu sein scheint.
Und so ist es auch kein Wunder, dass trotz DSGVO einfach auf gut Glück weiter gemacht wird. Denn auch wenn ein Recht auf Widerspruch der Datenweitergabe besteht, scheint es immerhin (für Facebook) eine kleine Grauzone im Gesetz zu geben. So kann man die Frist zur Verarbeitung von Widersprüchen – die übrigens einen Monat beträgt – bei komplexem Fällen verlängern, muss dabei aber eine neue Frist setzen und diese selbstverständlich auch einhalten.
Dementsprechend wundert es keinen, dass die erste Antwort auf Widerspruchseinlegung das ausnutzt. Und so wird mal einfach ganz frech eine neue Frist gesetzt - und dann nicht mal eingehalten. 2 von 3 Punkten – schade Facebook, diesmal hat’s leider nicht funktioniert. Beim nächsten Mal vielleicht – wenn es ein nächstes Mal gibt.
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