Button-Lösung

Falsch


Die Kunden wissen doch mit der Bezeichnung des Bestellbuttons mit „Anmelden und Weiter“ schon, dass sie eine Bestellung aufgeben. Der Button muss nicht unbedingt "kaufen" oder "zahlungspflichtig bestellen" heißen.

Richtig

Bestell-Button nur mit zulässiger Bezeichnung
Für den Bestellbutton hat der Gesetzgeber die Worte „zahlungspflichtig bestellen“ vorgegeben. Andere Bezeichnungen sind von den Gerichten entwickelt worden. Nur diese Bezeichnungen dürfen verwendet werden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

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