Inhalte des Check-out

Falsch


Eine aufwendige Check-out-Seite mit einem Produktbild, einer Kurzproduktbeschreibung und genauer Auflistung der einzelnen Kosten braucht der Kunde nicht. Der Kunde wurde vorher schon ausreichend in den Artikelseiten informiert.

Richtig

Alle Inhalte der Bestellung im Check-out angeben
Die Inhalte der Check-Out-Seite sind gesetzlich seit der Button-Lösung von 2012 festgelegt und verlangen die kompletten Inhalte der Bestellung, wie genaue Warenbezeichnung, Preis, Kosten usw. sowie eine korrekte Buttonbezeichnung.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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