Steuer auf Online-Werbung

15 % Steuern auf Online-Werbung

Dass es große Online-Unternehmen in Europa nicht ganz so schwer haben, ist bei dem Thema Steuern viel diskutiert worden. Dass die Online-Werbung steuerpflichtig wird, ist grundsätzlich ein Gedanke für mehr Gerechtigkeit im Netz.

Das Bundesfinanzministerium hat als Antwort die „Quellensteuer“ auf Online-Werbung erfunden. Bayerns Finanzämter verlangen diese Steuer in aktuellen Schreiben in Höhe von 15 %. Eine rückwirkende Forderung für bis zu sieben Jahre ist dabei nicht ausgeschlossen. 

Die Steuer soll deshalb fällig sein, da das jeweils betreffende Unternehmen Werbeanzeigen bei Google oder anderen Suchmaschinen gebucht hat. Besonders betroffen von den Steuernachzahlungen sind Unternehmen mit großem Werbebudget, die auf diese Anzeigen angewiesen sind.

Die Werbeausgaben, so die Argumentation der Finanzbehörden, würden nicht länger als Betriebsausgaben angesehen, sondern seien ein Entgelt für eine bessere Platzierung bei Google & Co. Die Gelder sollen sich die Unternehmen bei den Internetriesen zurückholen können, so ein Argument für die Steuer. Wie das gelingen kann, ist allerdings unklar.


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