Dash-Button verboten

Dash-Button - einfach gefährlich oder doch das Recht auf einen schnellen Kauf?

Den Bestellablauf zu vereinfachen hat Amazon revolutioniert – mit nur wenigen Klicks kann man dort shoppen, bestellen und zahlen. Deshalb ist Amazon wahrscheinlich auch Marktführer. Bei den 1-Click-Bestellungen wird das Produkt bestellt, ohne dass man den Bestellablauf über Warenkorb und Bestellübersichtsseite gehen muss. Noch einfacher und schneller sollte das über die von Amazon bereitgestellten „Dash-Buttons“ funktionieren.

Doch wann ist es „zu einfach?“ Diese Frage hat das OLG München konkret beantwortet – nämlich wenn die Rechte der Verbraucher eingeschränkt werden. Und genau das ist aus Sicht des Gerichts bei den sogenannten „Dash Buttons“ der Fall. Dash-Buttons funktionieren als WLAN-Bestellknöpfe. Damit können konkrete Produkte, wie z. B. Waschmittel eines konkreten Herstellers oder andere Produkte des täglichen Bedarfs gekauft werden.

Mit diesen Dash-Buttons ist es also möglich, mit nur einem Knopfdruck das benötigte Produkt direkt bei Amazon zu bestellen. Wenn die Zahncreme zu Ende geht, kann man auf den dafür am Spiegelschrank angeklebten Dash-Button drücken – und schon wird die Ware bestellt und nächstmöglich geliefert. Und das Problem damit?

Grundsätzlich ist ja einfach gut, aber zu einfach birgt immer das Potential für rechtliche Probleme. Drückt man in der Dunkelheit aus Versehen auf den Button, geht die Bestellung an Amazon; Dann hatte der Kunde gar nicht Absicht, eine Bestellung aufzugeben. Diese Bestellung ist jedoch verbindlich, und das obwohl sich der Geldbeutel vielleicht gerade erholen muss. Sollte man auch gerade vergessen habe, dass Haustiere oder Kleinkinder in Reichweite sind, kann die Fastenzeit schon einmal um ein paar Monate verkürzt werden. Auch hier wird es schwierig, dem Verkäufer klarzumachen, dass man eine Bestellung gar nicht abgeben wollte.

Aber auch wenn die Bestellung gewollt war, bestehen trotzdem erhebliche Bedenken. Da es viele möglichst unkompliziert haben wollen, macht man sich eben nicht nochmal die Mühe, auf eine frühere Bestellbestätigungs-Mail oder die Amazon-Webseite zu gehen, und zu prüfen, ob alles auch den damaligen Bedingungen des Kaufs entspricht (Preis identisch? Ware dieselbe?). Aber ist das nicht genau der Anlass für die Schnellkäufer? Wollten Sie dieses Risiko nicht bewusst eingehen? Das Oberlandesgericht München stimmte den Bedenken der Verbraucherzentrale NRW zu und verurteilte Amazon am 10.01.2019 zur Unterlassung (Az.: 29 U 1091/18). Dies bedeutet faktisch das Verbot, diese Dash-Buttons länger zu verwenden.

Begründet wird dies zum einen damit, dass der Kunde bei der Installation der Bestellknopf-App zwar entschieden hat, was er damit bestellt: Allerdings hält sich Amazon in den AGB die Möglichkeit offen, diese Bedingungen zu ändern. Damit war es möglich, den Preis zu ändern und sogar eine andere Ware zu liefern. Hat man nicht gerade nicht die Amazon-App fürs Handy zur Hand, sind diese Bedingungen oft unklar und deshalb ebenfalls unzureichend. Dies ist nun ein Risiko, was der Käufer nicht tragen soll.

Ungeachtet dessen, dass man sich bewusst ist, dass der Knopfdruck zum Kauf führt, wird nirgendswo deutlich gemacht, dass es auch wirklich so ist. Der Dash-Button selbst müsste durch eine eindeutige Beschriftung eine zahlungspflichtige Bestellung zum Ausdruck bringen, um in Sachen „Button-Lösung“ rechtlich eindeutig zu sein und einen verbindlichen Vertrag herbeizuführen.

Würden Kunden hierüber anders denken als das Oberlandesgericht München? Würden die Amazon-Käufer sagen, das ist doch an sich alles kein Problem; immerhin ist man ein vernünftig denkender Mensch und man hat die Entscheidungsgewalt darüber, ob man jetzt kaufen will oder nicht. Außerdem wüsste man, worauf man sich einlässt. Wäre es nicht das Gleiche, in einen Supermarkt zu gehen und das Produkt auf das Band lege? Auf den ersten Blick vielleicht ja. Allerdings trifft man bei Variante eins nicht nur eine Entscheidung vor dem Kauf; sondern mehrere: In den Laden gehen, Ware aus dem Regal nehmen, dabei Preis ansehen, dann Ware auf das Band legen und Ware bezahlen. Ergo benötigt der Käufer mehr Zeit, um zu überlegen, ob und wie bzw. zu welchem Preis er das gewünschte Produkt erwirbt.

Zusätzlich muss der Käufer den Ort wechseln, um kaufen zu können. Er geht also bewusst von einem Ort, dem Zuhause, den man nicht mit dem Wort „kaufen“ in Verbindung bringt, zu einem Ort, den Supermarkt nämlich, der ein Verkaufsort ist. Bei dem heimischen Kauf über den in der Privatsphäre angebrachten Dash-Button hat der Kunde also erstens viel weniger Zeit, um über den Kauf nachzudenken, und zweitens muss er sich nicht die Mühe machen, sich zu einem „Ort des Kaufens“ zu bewegen. Raum und Zeit des Kaufes werden hier also (bewusst?) manipuliert, woraus dann Umstände entstehen, die den Verbraucher ggf. leichter zu einer Kauf-Entscheidung bringen. Und genau das führt zu einer Unverhältnismäßigkeit, die den Verbraucher zum Preis von Unkompliziertheit und Schnelligkeit, benachteiligt.

Und das ist eigentlich schade, denn an sich liegt die Vereinfachung des Online Handels ja eigentlich in beiderseitigem Interesse. Dies heißt aber für den Online-Riesen nicht, dass für die Vereinfachung die Rechte der Verbraucher geopfert werden.

Mehr Informationen zu Abmahnungen erhalten Sie hier. Bitte wenden Sie sich bei Fragen für das richtige Vorgehen bei Abmahnungen gern an mich: Kontaktformular


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.