sorgfältige Artikelbeschreibungen

Falsch


Die Aussagen in den Artikelbeschreibungen müssen nicht zu 100 % wahr sein. Die Kunden werden das "Augenzwinkern" in den Beschreibungen bemerken und dafür Verständnis aufbringen. Im Vordergrund steht doch, dass die Aufmerksamkeit auf das Produkt gelenkt wird.

Richtig

Nur widerspruchsfreie Artikelbeschreibungen verwenden
Die Aussagen in den Artikelbeschreibungen müssen wahr und frei von Widersprüchen sein. Irreführungen können abgemahnt werden. Auch aggressive Werbung ist verboten. Immer häufiger werden von den Online-Händlern zweifelhafte Gütesiegel in irreführender Weise verwendet. 


Tags: Werbeaussagen

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Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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