Lieferfristen mit in der Regel

Falsch


Genaue Angaben der Lieferzeiten sind faktisch kaum möglich, so dass die Lieferfristen mit dem Zusatz "in der Regel" oder "regelmäßig" versehen werden können, um sich nicht exakt auf die Lieferfrist festlegen zu müssen.

Richtig

"In-der-Regel"-Lieferfristen werden in der Regel abgemahnt.
Die Gerichte erachten es als abmahnfähig, wenn die Lieferfrist nicht hinreichend bestimmt ist. Zudem darf die Lieferzeit nicht in das Belieben des Händlers fallen, was jedoch bei diesen beiden Formulierungen der Fall ist.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Lieferfristen, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

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