Die Musterfeststellungsklage bewirkt zwar nicht die Zahlung von Entschädigungen oder Rückzahlungen von Kaufpreisen, aber weitere Klageformen sind von der EU nicht angedacht. Bei Wettbewerbsverstößen müssen die Verbraucher in ihrem Land klagen und eine Entschädigung hierdurch erreichen. Eine andere Form der Klage ist derzeit auf EU-Ebene nicht angedacht und wird von der EU nicht von den Mitgliedstaaten gefordert, entsprechend für ihre Verbraucher umzusetzen.
Richtig
Europäische Verbandsklage schafft Anspruch auf Zahlung Ziel der "New Deal for Consumers"-Richtlinie ist die einfachere Durchsetzung von Verbraucherrechten durch eine neue europäische Verbandsklage. Diese soll von den Mitgliedstaaten eingeführt werden und „Abhilfe“ schaffen, wobei die Abhilfe in einer Leistung, wie z. B. die Zahlung einer Entschädigung oder die Rückerstattung des Kaufpreises bestehen kann. Damit geht diese Klageform weiter als die Musterfeststellungsklage, die nur die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses bezweckt.
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