Urheberrecht-Erlöschen

Falsch


Hat ein Urheber oder mehrere ein gemeinsames Werk (z. B. einen Film) erschaffen und veröffentlicht, so erlöschen seine/ihre Urheberrechte hieran innerhalb von drei Jahren ab dem Tag der Veröffentlichung.

Richtig

Urheberrechte erlöschen nach 70 Jahren.
Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken erlöschen siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. bei gemeinsamen Werken 70 Jahre nach dem Tode des letzten Miturhebers.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

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