Schutz von Sprüchen

Falsch


Vorträge, Sprüche, Predigten, Vorlesungen und Reden sind ohne Ausnahme vom Urheberrechtsschutz umfasst. Es besteht in aller Regel und ohne Zweifel eine schöpferische Leistung, die den urheberrechtlichen Schutz erzeugt.

Richtig

Nicht jeder Spruch ist geschützt.
Das Urheberrecht schützt nur bei Erreichen der Schöpfungshöhe, die z. B. das LG München bei diesem Spruch nicht sah: "Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let's go, let's fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!".


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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