Im Urheberrecht tritt bezüglich der Verbreitung nie Erschöpfung ein, so wie es im Markenrecht der Fall ist. Damit kann der Urheber stets darüber bestimmen, wer sein Werk weiterverkauft, auch wenn es der Urheber selbst erstmalig in den Verkehr gebracht hat.
Richtig
Urheberrechte unterliegen der Erschöpfung. Im Urheberrecht tritt Erschöpfung ein, wenn der Urheber das Werk erstmalig veräußerte bzw. hierzu zustimmte. Die Erschöpfung des Urheberrechts dient einem klaren und übersichtlichen Warenverkehr und sichert die Verkehrsfähigkeit des Produkts ab.
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