Filesharing und sekundäre Darlegungslast

Falsch


Abmahnungen wegen Filesharing und den daraus resultieren Verletzungen des Urheberrechts, welche von den im Haushalt lebenden volljährigen Kindern begangen wurde, gehen aufgrund des Schutzes der Familie durch das Grundgesetz ins Leere, da man seine Familie nie beschuldigen muss.

Richtig

Filesharing-Abgemahnten trifft sekundäre Darlegungslast.
Den Anschlussinhaber trifft eine sog. sekundäre Darlegungslast, so der BGH in seiner Entscheidung vom 30.03.2017. Danach muss im Rahmen des Zumutbaren nachgeforscht und dem Urheber Mitteilung gemacht werden, wenn das Kind ihm gegenüber die Rechtsverletzung zugegeben hat.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

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