Schöpfungshöhe von Artikelbeschreibungen

Falsch


Die Artikelbeschreibung eines anderen kann man teilweise übernehmen. Ein Urheberrechtsschutz besteht nicht, da es sich nicht um ein Werk mit Schöpfungshöhe handelt.

Richtig

Auch eine Artikelbeschreibung besitzt eine Schöpfungshöhe.
Jede Artikelbeschreibung unterliegt dem Urheberrecht. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Beschreibung ausschließlich Fakten (z. B. ausschließlich technische Daten) umfasst.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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