Urheberrecht-fliegender Gerichtsstand?

Falsch


Auch Urheberrechtsverletzungen von Privatleuten im privaten Bereich unterliegen dem fliegenden Gerichtsstand. Bei allen Verstößen im Internet darf sich der Abmahner das vorteilhafteste Gericht aussuchen.

Richtig

Kein fliegender Gerichtsstand für Private:
Der fliegende Gerichtsstand wurde für nach Urheberrecht abgemahnte Privatleute abgeschafft. Sollte der Abmahner vor Gericht ziehen, muss er sich an das Gericht am Wohnsitz des Verletzers wenden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

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Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

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§iegelsicher schafft §chutz

 

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