Schon die bloße Registrierung einer Domain mit einer enthaltenen Marke verstößt gegen die Markenrechte der Markeninhaber. Es kann daher das "Registrierthalten" untersagt und dies somit als Anspruch auf Löschung der Domain stets durchgesetzt werden. Denn nur die Inhaber der Rechte an der Marke dürfen solche Domains registrieren.
Richtig
Nur Domain-Registrierung verletzt noch keine Markenrechte Zu der Registrierung der Domain müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Marke ergibt. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Domain für ein Unternehmen einer ähnlichen Branche registriert wurde. Dann kann jedoch nur die Verwendung der Domain untersagt, aber keine Löschung verlangt werden.
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