Durch die Domain "keineVorwerkVertretung.de" nimmt der Inhaber der Domain eine Aussage über sein Unternehmen vor. Es werden hierdurch keine Markenrechte verletzt, wenn der Unternehmer Produkte der Marke, hier gebrauchte Vorwerk-Produkte, selbst anbietet
Richtig
Domain darf Marke nicht werbend einsetzen. Der Bundesgerichtshof entschied am 28.06.2018, dass diese Domain eine starke Werbewirkung hat, die gegen die guten Sitten verstoße. Es stünden neben der Domain andere Möglichkeiten zur Beschreibung der Verwendung der Produkte zur Verfügung, z. B. auf der Website selbst.
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