Beim Verkauf von No-Name-Produkten auf Amazon ist der Online-Händler immer abmahngefährdet, da die Plattform bei Eingabe des Markennamens in der plattforminternen Suchmaschine stets auch Produkte der Marken anzeigt, selbst wenn die Marke überhaupt nicht selbst über Amazon anbietet.
Richtig
Markenrechte kollidieren nicht mit Amazon-Produktanzeige. Der BGH hat dazu am 15.02.2018 entschieden, dass die Inhaber der Markenrechte der Plattform Amazon diese Art der amazoninternen Suchfunktion nur dann untersagen darf, wenn in der Ergebnisliste nur schwer erkennbar wäre, ob die Produkte von dem Markeninhaber stammen oder von einem No-Name-Hersteller.
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