Vertriebsbeschränkungen

Falsch


Es darf Online-Händlern nicht von dem Markenrechtsinhaber untersagt werden, Markenwaren auf Plattformen, wie eBay und Amazon anzubieten. Diese Vertriebsbeschränkungen erlauben die Gerichte nicht.

Richtig

Vertriebsbeschränkungen für eBay und Amazon erlaubt
Der Europäische Gerichtshoft hat im Dezember 2017 entschieden, dass es Herstellern von Luxus-Waren erlaubt ist, einen Verkauf über Plattformen zu verbieten, sofern dies für alle Wiederverkäufer einheitlich gilt.


Tags: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

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