Werbungen mit Einsparungen klingen immer toll - vor allem beim Autokauf. Dass das Wort „geschätzt“ dort dann eigentlich nichts zu suchen hat, fällt jedem Hobbyskeptiker sofort auf.
So auch bei Teslas Preisangaben für das neue Model 3. Dort kann man beim Shoppen nämlich glatt 5.000,00 Euro sparen, so war auf der Website zu lesen. Nullkommanix werden dann aus 56.380,00 Euro schnell mal 51.380,00 Euro - mit Hilfe der „geschätzten Einsparung“.
Klickt man auf dieses magische Spar-Dich-reich-Feld folgt letztendlich doch die Ernüchterung, denn die „geschätzte Einsparung“ steht nur für die durchschnittliche Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, von dem man beim Kauf des Produktes...
Von Geld und Medikamenten - Kann eine Preisbindung zu hohem Schadensersatz führen?
Normalerweise müssen sich in Deutschland alle Apotheken an bestimmte Preisbindungen halten, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen wollen. Das hat den Vorteil, dass kleine Apotheken ebenfalls marktfähig sind, und deshalb mit größeren mithalten können.
Allerdings gilt dies nicht für Apotheken aus dem Ausland. Diese dürfen nämlich laut einem Beschluss des EuGH aus dem Jahr 2016 billiger verkaufen und müssen sich nicht an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. So auch die Firma DocMorris.
Die Apothekenkammer Nordrhein hat im Zeitraum 2012 – 2015 verhindert, dass das Unternehmendie geltenden Preisbindungen einhält, und bestimmt,
Die Werbung mit der UVP ist immer erlaubt, das es sich um eine Preisempfehlung des Herstellers handelt. Dem Händler ist es zudem nicht zumutbar zu wissen, ob die UVP aktuell ist oder nicht
Richtig
Werbung nur mit aktueller UVP
Die durchaus wirkungsvolle Werbung mit einer UVP ist nur dann rechtmäßig, wenn es sich um eine aktuelle UVP handelt. Hierzu muss der Händler beim Hersteller Erkundigungen einholen.
Die Preise müssen erst einmal ansprechend sein und den Kunden anlocken. Es genügt, den Gesamtpreis während der Bestellung dem Kunden bekannt zu machen.
Richtig
Gesamtpreis angeben vor Beginn des Bestellablaufs
Es handelt sich um eine vorvertragliche Informationspflicht, den gesamten Preis einschließlich aller Preisbestandteile vor Beginn des Bestellablaufs anzugeben.
EBay stellt keine technischen Möglichkeiten dafür zur Verfügung, dass die Grundpreise auf allen Ansichten und Übersichtsseiten angezeigt werden. Dafür kann nur eBay abgemahnt werden, die Händler können ihre Abmahnung einfach an eBay weiterleiten.
Richtig
Grundpreise bei eBay mit Textergänzung korrekt angeben
Die Plattform eBay stellt zwar keine ausreichenden technischen Mittel für die korrekte Darstellung von Grundpreisen zur Verfügung. Allerdings dürfen die eBay-Händler dafür abgemahnt werden. Der Händler muss sich diese technischen Fehler zurechnen lassen.
Grundpreise halten Sie für freiwillig und technisch vor allem auf Plattformen schwierig umzusetzen. Dehshalb geben Sie für grundpreispflichtige Artikel keine Grundpreise an.
Richtig
Grundpreise sind bei einigen Artikeln Pflicht
Sie geben Grundpreise für alle Produkte an, die nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche verkauft werden. Es gibt inzwischen für alle Plattformen rechtlich sichere Tipps für die Grundpreisangabe.
Sie sind Unternehmer, bieten Ihre Waren auch für Verbraucher an und geben die Preise in Ihren Online-Angeboten als Nettopreise an. Die Nettopreise erscheinen Ihnen für Ihre Kunden ansprechender, da der Nettopreis geringer als der Bruttopreis ist.
Richtig
Bruttopreise angeben mit Hinweis "inkl. MwSt."
Sie geben die Preise für Ihre Angebote stets als Bruttopreise mit dem Hinweis "inkl. MwSt." an. Die Angabe von Bruttopreisen ist gesetzlich vorgeschrieben, sofern sich die Angebote auch an Verbraucher richten. Der Hinweis "inkl. MwSt." ist auch für Kleinunternehmer Pflicht.
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