Preisbindung nur für Inlands-Apotheken

Von Geld und Medikamenten - Kann eine Preisbindung zu hohem Schadensersatz führen?

Normalerweise müssen sich in Deutschland alle Apotheken an bestimmte Preisbindungen halten, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen wollen. Das hat den Vorteil, dass kleine Apotheken ebenfalls marktfähig sind, und deshalb mit größeren mithalten können.

Allerdings gilt dies nicht für Apotheken aus dem Ausland. Diese dürfen nämlich laut einem Beschluss des EuGH aus dem Jahr 2016 billiger verkaufen und müssen sich nicht an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. So auch die Firma DocMorris.

Die Apothekenkammer Nordrhein hat im Zeitraum 2012 – 2015 verhindert, dass das Unternehmendie geltenden Preisbindungen einhält, und bestimmt, dass sich DocMorris an die festgelegten Preise in Deutschland halten muss, wenn es dorthinein verkaufen wolle. Eine Vorgabe, die der EuGH zu Fall gebracht hat.

Und deshalb hat DocMorris jetzt vor dem Landesgericht Düsseldorf eine Schadensersatz Summe gefordert, die nicht weniger als 15 Millionen Euro beträgt. Ausgang offen.

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