Geschätzte Einsparung als verbotene Preiswerbung

Falsch geschätzt - verbotene Preiswerbung

Werbungen mit Einsparungen klingen immer toll - vor allem beim Autokauf. Dass das Wort „geschätzt“ dort dann eigentlich nichts zu suchen hat, fällt jedem Hobbyskeptiker sofort auf.

So auch bei Teslas Preisangaben für das neue Model 3. Dort kann man beim Shoppen nämlich glatt 5.000,00 Euro sparen, so war auf der Website zu lesen. Nullkommanix werden dann aus 56.380,00 Euro schnell mal 51.380,00 Euro - mit Hilfe der „geschätzten Einsparung“.

Klickt man auf dieses magische Spar-Dich-reich-Feld folgt letztendlich doch die Ernüchterung, denn die „geschätzte Einsparung“ steht nur für die durchschnittliche Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, von dem man beim Kauf des Produktes profitieren würde. Dies ändert jedoch am Kaufpreis rein gar nichts.

Die Wettbewerbszentrale mahnte den Konzern daraufhin wegen irreführender Preisangaben ab. Der angesprochene Kundenkreis wisse nicht, wie die Ersparnis zustande käme; Dinge wie die Laufleistung pro Jahr oder die Betriebskosten seien nicht nachvollziehbar.

Außerdem verstoße das Unternehmen noch gegen die Preisangabenverordnung, indem der Preis „nach geschätzten Ersparnissen“ suggeriere, dass weniger ausgegeben werden müsse, obwohl sich der Originalpreis ja nicht ändert.

Nach der Abmahnung verpflichtete sich der Konzern dazu, dies nicht zu wiederholen und die Werbung zu stoppen.

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Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Online - Bestellablauf, Verbraucherschutz, Versandkosten, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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