Gesamtpreis angeben

Falsch


Die Preise müssen erst einmal ansprechend sein und den Kunden anlocken. Es genügt, den Gesamtpreis während der Bestellung dem Kunden bekannt zu machen.

Richtig

Gesamtpreis angeben vor Beginn des Bestellablaufs
Es handelt sich um eine vorvertragliche Informationspflicht, den gesamten Preis einschließlich aller Preisbestandteile vor Beginn des Bestellablaufs anzugeben.


Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Verbraucherschutz, Versandkosten, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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