In den AGB darf der Händler In- und Ausländer bezüglich des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich behandeln. Es gilt schließlich auch im Online-Handel, dass jeder die Freiheit besitzt zu entscheiden, welche Verträge mit wem und wie geschlossen werden.
Richtig
Geoblocking-Verbot gilt auch für die AGB Mit Geltung zum 03.12.2018 darf eine Ungleichbehandlung über Regelungen in den AGB für den Zugang zu Dienstleistungen oder Waren aus Gründen des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden in der EU aufgrund der Geoblocking-VO nicht mehr erfolgen.
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