Werbung widerspruchsfrei zu AGB

Falsch


Werbung ist vor allem in der wirkungsvollen Blickfangwerbung recht frei, um den Kunden erst einmal auf das Angebot aufmerksam zu machen. Jeder weiß, dass Werbung doch nie ganz das hält, was sie verspricht, sondern der Unternehmer vor allem seine Produkte an den Mann oder die Frau bringen möchte. Der Unternehmer hat dann die Möglichkeit, über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Aussagen der Werbung so zu gestalten, wie er sie gern hätte. Dies ist schließlich eine wichtige Aufgabe der AGB, dass der Unternehmer die Vertragsbedingungen über die AGB selbst bestimmen kann.

Richtig

Werbeaussage ohne Widerspruch zu AGB-Regelungen
Wie das (nicht rechtskräftige) Urteil des Landgericht Leipzig vom 24.10.2018 (Az. 05 O 752/18) beweist, muss auch einmal der größte Verein, welcher selbst AGB für Online-Verkäufer anbeitet, an einer widerspruchsfreien Werbung arbeiten. Der größte Online-Handelsverband warb für seine Kunden mit einer kostenfreien gerichtlichen Vertretung in allen Instanzen, schränkte dies jedoch über die eigenen AGB ein, was das LG Leipzig als Irreführung einstufte. Die Erläuterungen zu den exakten Beschränkungen fanden sich aus Sicht des Gerichts zudem nicht in unmittelbarer Nähe zur Werbeaussage.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel

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