Verbraucherschlichtung

Stelle der Verbraucherschlichtung - Pflichtangabe?

Sollten Sie vorhaben demnächst in den Online-Handel einzusteigen, müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht in die „Verbraucherschlichtungsverfahren-Falle“ tappen. Ein solches Schicksal hätte beinahe eine Europäische Internet Firma ereilt.

Dem Unternehmen wurde nämlich vorgeworfen, nicht anzugeben, an welche Verbraucherschlichtungsstelle sich der Verbraucher bei Bedarf wenden kann. Der Dachverband der Verbraucherzentralen sah hier einen Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Nr. 1 VBSG, da die Pflichtangaben nicht eingehalten wurden.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) verneinte schließlich die Vorwürfe, und gab an, dass die bloße Voraussetzung nach besagten Pflichtangaben für eine solche Hinweispflicht sei, dass sich der Unternehmer zu...

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OS-Link auf Amazon

Falsch


Der Link zur OS-Plattform wird von Amazon automatisch immer als inaktiver Link dargestellt. Dafür kann dem Amazon-Händler keine Schuld gegeben werden.

Richtig

Eigenen Amazon Link zur OS-Plattform aktivieren
Amazon hat nachgearbeitet und stellt aus Angst vor Verlinkungen einen eigenen aktiven Link zur OS-Plattform bereit, den die Händler nur aktivieren müssen.


Der OS - Link

OS-Link und ODR / ADR - Verbraucherschlichtung

Verbraucherschlichtung ist ein ehrgeiziges Projekt des europäischen Gesetzgebers. In der Praxis bedeutet dies für die Online - Händler neue Informationspflichten, für die Verbraucher einen bislang aber nur eingeschränkten Nutzen.
 
Die ODR - Verordnung regelt die Bereitstellung der Online-Streitbeilegungsplattform (OS - Plattform) seitens der europäischen Kommission. Diese Plattform dient lediglich der Übermittlung einer Streitigkeit an den Unternehmer und eine zuständige Verbraucherstreitbeilegungsstelle. Dafür bringt die die ODR - Verordnung seit dem 09.01.2016 die Pflicht mit sich, auf der Website den Link zur OS - Plattform einzubinden.
 
Die ADR - Richtlinie wurde mit dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz umgesetzt. Dies brachte für die...

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OS-Plattform

Falsch


Die Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) erfüllt im Grunde kaum einen Zweck für Verbraucher. Beschwerden an ausländische Händler sind hierüber nicht möglich.

Richtig


Die OS-Plattform dient dazu, dass Verbraucher Beschwerden über die Händler von online gekauften Waren einreichen können. Dies ist kostensparend und EU-grenzübergreifend möglich.


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Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

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von Wettbewerbsverbänden

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