Der OS - Link

OS-Link und ODR / ADR - Verbraucherschlichtung

Verbraucherschlichtung ist ein ehrgeiziges Projekt des europäischen Gesetzgebers. In der Praxis bedeutet dies für die Online - Händler neue Informationspflichten, für die Verbraucher einen bislang aber nur eingeschränkten Nutzen.
 
Die ODR - Verordnung regelt die Bereitstellung der Online-Streitbeilegungsplattform (OS - Plattform) seitens der europäischen Kommission. Diese Plattform dient lediglich der Übermittlung einer Streitigkeit an den Unternehmer und eine zuständige Verbraucherstreitbeilegungsstelle. Dafür bringt die die ODR - Verordnung seit dem 09.01.2016 die Pflicht mit sich, auf der Website den Link zur OS - Plattform einzubinden.
 
Die ADR - Richtlinie wurde mit dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz umgesetzt. Dies brachte für die Unternehmer ab 01.02.2017 weitere Informationspflichten. Auf der Website bzw. in den AGB müssen größere Unternehmen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt haben, darüber informieren, ob sie bereit sind, an Verfahren vor anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
 
Ist eine Streitigkeit mit einem Verbraucher bereits entstanden, haben ohne Ausnahme alle Unternehmer auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen und anzugeben, inwieweit eine Bereitschaft besteht, dieses Schlichtungsverfahren mit dem Verbraucher vor der Schlichtungsstelle zu führen. Es besteht also keine Verpflichtung, als Unternehmer an der Verbraucherschlichtung mitzuwirken.

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Tags: Samstags - Artikel

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