Als "Hersteller" von Elektro- und Elektronikgeräten versteht man die Unternehmen, die die Waren auch tatsächlich produzieren. Andere Unternehmen können nicht Hersteller sein. Der Begriff des Herstellers knüpft an die Produktion des Geräts an.
Richtig
"Hersteller" - Definition gemäß AWG anwenden Als "Hersteller" gemäß § 13a Abs. 1 Z 1 und 2 AWG gilt jeder, der die Geräte gewerblich unter seinem Markennamen herstellt und verkauft oder unter seinem Markennamen weiterverkauft oder wer gewerbliche E-Geräte nach Österreich einführt ("Importeur").
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