"Hersteller" von Elektro- und Elektronikgeräten

Falsch


Als "Hersteller" von Elektro- und Elektronikgeräten versteht man die Unternehmen, die die Waren auch tatsächlich produzieren. Andere Unternehmen können nicht Hersteller sein. Der Begriff des Herstellers knüpft an die Produktion des Geräts an.

Richtig

"Hersteller" - Definition gemäß AWG anwenden
Als "Hersteller" gemäß § 13a Abs. 1 Z 1 und 2 AWG gilt jeder, der die Geräte gewerblich unter seinem Markennamen herstellt und verkauft oder unter seinem Markennamen weiterverkauft oder wer gewerbliche E-Geräte nach Österreich einführt ("Importeur").


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel, Verpackung / Elektro / Batterien

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.