Meist keine Rücknahmepflicht für Kleinstabgeber

Falsch


Für die sogenannten Kleinstabgeber von Verpackungen gelten die gleichen Rücknahmepflichten wie für die großen Inverkehrsetzer von gewerblichen Verpackungen. Es müssen somit alle in Verkehr gesetzten Verpackungsmaterialien zurückgenommen werden.

Richtig

Rücknahme bei Kleinstabgebern nur auf Wunsch des Kunden
Die Kleinstabgeber, die nur geringe Mengen von Verpackungen unterhalb der Schwellenwerte in Verkehr setzen oder nicht mehr als 730.000,00 € Umsatz im Jahr vorweisen, müssen nur auf Wunsch ihrer Kunden das von ihnen in Verkehr gesetzte Verpackungsmaterial zurücknehmen.


Richtige Verpackung vermeidet Schaden

Schlechte Verpackung führt zur Ersatzpflicht des Händlers

Als kleiner Online – Händler hat man es nicht immer leicht, gerade dann, wenn man mit großen Unternehmen konkurrieren muss. Viele greifen dann zu Mitteln, die es dem Händler zu leicht machen, und manche sind sich dessen nicht einmal bewusst. Der wohl bekannteste Mangel, der beim Onlinehandel auftreten kann, ist das schlecht verpackte Paket. Bei der Verpackung lässt die Sorgfalt der Händler hin und wieder zu wünschen übrig und so kann die Ware auch einmal beschädigt beim Käufer ankommen. Das wird dann ganz schön teuer: nicht nur muss man die Kosten für den...

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