Richtige Verpackung vermeidet Schaden

Schlechte Verpackung führt zur Ersatzpflicht des Händlers

Als kleiner Online – Händler hat man es nicht immer leicht, gerade dann, wenn man mit großen Unternehmen konkurrieren muss. Viele greifen dann zu Mitteln, die es dem Händler zu leicht machen, und manche sind sich dessen nicht einmal bewusst. Der wohl bekannteste Mangel, der beim Onlinehandel auftreten kann, ist das schlecht verpackte Paket. Bei der Verpackung lässt die Sorgfalt der Händler hin und wieder zu wünschen übrig und so kann die Ware auch einmal beschädigt beim Käufer ankommen. Das wird dann ganz schön teuer: nicht nur muss man die Kosten für den Verlust des Produktes tragen, sondern man darf es obendrein gleich noch ersetzen. Aber auch die Käufer gehen oft mit ungeeigneten Werkzeugen an die Öffnung der Verpackung, was jedoch nicht notwendig wäre, wenn das Paket einfach zu öffnen ist.

Der Käufer kann Ersatz für eine beschädigte Ware verlangen, wenn die Ware vom Händler so verpackt wurde, dass es nahezu unmöglich ist, sie ohne sie zu beschädigen auszupacken und dem Käufer daher keine Schuld an der Beschädigung beim Auspacken trifft. Deshalb sollte besser zweimal überprüft werden, wie die Ware verpackt wird. Eine gute Verpackung ist aber auch eine Frage der Ästhetik und spricht nicht zuletzt für die Qualität des Inhalts. Eine gute Verpackung zeit doch schließlich an, dass die Ware dem Verkäufer so lieb und teuer war, die Ware in dieser schönen Art zu verpacken. Freilich umfasst die Ästhetik der Verpackung auch die leichte Handhabung für den Kunden. Eine mehrfach mit Klebestreifen überklebte Versandtüte schreckt doch eher die Kunden schon beim Auspacken ab, wenn der Kunde ähnlich einer OP mit Messer und Schere Hand anlegen muss.

Doch auch der Käufer trägt eine Verantwortung, nämlich die vorsichtige Öffnung der Verpackung. Wird die Ware wegen zu energischer Vorfreude beim Auspacken beschädigt, kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Die Beweislast kommt hier dem Unternehmer zu, so dass auch aus diesem Grund eine leicht zu händelnde Verpackung zu wählen ist. Deshalb sollte immer kritisch die eigene Verpackung angeschaut und geprüft werden, dass die Ware nicht zu mutig oder zu kompliziert eingepackt wird.

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Tags: Wettbewerbsrecht, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz, Samstags - Artikel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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