Widerrufsrecht beim Matratzenkauf

Die Prinzessin auf der ... Matratze?

Für manche sind es die Erbsen, für manch andere die Matratze selbst, wenn es sich nicht bequem liegt, dann… ja… was ist eigentlich genau dann? Darf eine Matratze, die man online gekauft hat, nach dem Ausprobieren zurückgegeben werden?

In einem Rechtsstreit, bei dem ein Käufer einer Matratze von einem Online-Einrichtungshändler gekauft hat, wurde diese Frage nun vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 27.03.2019 (Rechtssache: C-681/17) geklärt.

Der Käufer hatte an der Ware die versiegelte Umverpackungsfolie entfernt und sich zur Nacht darauf gebettet. Der Käufer argumentierte, dass er die Ware lediglich ausprobiert habe, und wollte dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Verkäufer sah in dem Entfernen der Schutzfolie einen Erlöschensgrund für das Widerrufsrecht, da sensible Waren nach Entfernung der Versiegelung nicht zur Rückgabe geeignet wären.

Dies sah der Verkäufer in diesem Fall als gegeben an und verwies auf die Ausnahmen, die im Widerrufsrecht beinhaltet sind – einige Produkte verlieren nämlich nach dem Auspacken das Recht auf eine Rückgabe, da sie danach gesundheitsgefährdend sein könnten oder schlichtweg hygienisch „verbraucht“ wurden; ein gutes Beispiel dafür sind Sexspielzeuge, die am oder im Körper angewendet werden.

Der Käufer klagte sich daraufhin bis zum BGH durch und dieser schaltete letztendlich den EuGH ein. Der EuGH wiederrum gab dem Käufer recht, da eine Reinigung der Ware möglich ist. Ein Kleidungsstück sei dabei vergleichbar – nach dem Anprobieren und dem Körperkontakt muss man es ja für gewöhnlich auch nicht zwingend behalten. Im Normalfall hat man bei Online-Käufen noch einmal 14 Tage Zeit, den Kauf zu überdenken.

Allerdings sollte man als Käufer beachten, dass man dennoch für jeden Schaden am Produkt aufkommen muss, der nichts mit dem vorsichtigen Ausprobieren zu tun hat, wie z. B. eine übermäßige Verschmutzung.

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Tags: Wettbewerbsrecht, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz, Samstags - Artikel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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