Sofern der Verbraucher wegen Mangelhaftigkeit des Artikels diesen dem Verkäufer zurückgibt und dafür ein neues mangelfreies Ersatzprodukt erhält, dann hat der Verbraucher einen Betrag dafür zu bezahlen, dass er die mangelhafte Kaufsache eine Weile nutzte.
Richtig
Kein Wertersatz bei Verbrauchern für Zeit der Nutzung Für einen Verbraucher gilt, dass er als Käufer nach Rückgabe der mangelhaften und bei Erhalt einer ersatzweise neuen Kaufsache nicht zur Zahlung eines Wertersatzes für die genutzte Zeit verpflichtet ist. Dies ergibt sich aus § 475 Abs. 3 BGB.
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