Kein Wertersatz bei Verbrauchern

Falsch


Sofern der Verbraucher wegen Mangelhaftigkeit des Artikels diesen dem Verkäufer zurückgibt und dafür ein neues mangelfreies Ersatzprodukt erhält, dann hat der Verbraucher einen Betrag dafür zu bezahlen, dass er die mangelhafte Kaufsache eine Weile nutzte. 

Richtig

Kein Wertersatz bei Verbrauchern für Zeit der Nutzung
Für einen Verbraucher gilt, dass er als Käufer nach Rückgabe der mangelhaften und bei Erhalt einer ersatzweise neuen Kaufsache nicht zur Zahlung eines Wertersatzes für die genutzte Zeit verpflichtet ist. Dies ergibt sich aus § 475 Abs. 3 BGB.


Tags: Wettbewerbsrecht, Widerrufsrecht, Gewährleistung / Garantie, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel

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