Sexhotlines als Abo-Falle

Falsch


Wer einmal in die Abofalle von erotischen Datin-Plattformen oder Sexhotlines tappt, hat kaum Chancen gegen die Mahnungen und Inkassoschreiben. Wie soll man schließlich nachweisen, dass kein Vertrag oder jedenfalls kein Vertrag mit diesem Inhalt abgeschlossen wurde. Auch eine Betrugsanzeige bei der Polizei hilft nicht weiter. Da kann man praktisch nur zahlen, zumal mitunter mehrere Inkassounternehmen gleichzeitig auf einen gehetzt werden. Wer einmal seine Daten, wie Adresse oder Bankverbindung an die Dienstleister geschickt hat, um die Leistung in Anspruch zu nehmen, ist eigentlich hilflos ausgeliefert.

Richtig

Sex-Hotlines sind oft Abo-Fallen
Die Dating-Plattformen und Sexangebote im Internet, die oft als Abofallen für Verbraucher leicht zu einem teuren Spaß werden können, sind den Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Es liegen hierzu zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor, wie z. B. das Urteil des Landgerichts Berlin aus 2016 gegen die Ideo Labs GmbH. So warnt aktuell das österreichische Bundeskriminalamt vor einer Häufung solcher Abo-Fallen. Oft kann jedoch von den Dienstleistern nicht nachgewiesen werden, dass ein Vertrag wirksam geschlossen wurde bzw. ist der Internetauftritt dort irreführend, was häufig gar keine Zahlungspflicht entstehen lässt.


Tags: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Markenrecht

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