Preise zzgl. Versand angeben

Falsch


Die Kosten der Lieferung der Waren können dem Verbraucher später bzw. auch im Laufe des Bestellablaufs mitgeteilt werden.

Richtig

Die Preise im Versandhandel gleich zzgl. Versand angeben
Die Versandkosten zählen zur Preisangabe und sind deshalb am Preis der Ware anzugeben, z. B. über einen Link "zzgl. Versand".


Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Online - Bestellablauf, Versandkosten, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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