Ein Kaufgegenstand ist immer dann eine kundenspezifische Ware, wenn er z. B. von Hand gefertigt wurde oder der Kunde in einem Auswahlfeld aus verschiedenen Kriterien auswählen konnte. In dem Fall muss kein Widerrufsrecht gewährt werden.
Richtig
Kundenspezifische Ware ist individuelle Ware Das Widerrufsbrecht besteht nur nicht bei individuellen Gegenständen (z. B. ein Maßanzug) oder bei so spezifisch auf den Kunden zugeschnittene Waren, dass ein Weitverkauf gar nicht oder nur mit großem Verlust erfolgen könnte.
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