Kundenspezifische Ware

Falsch


Ein Kaufgegenstand ist immer dann eine kundenspezifische Ware, wenn er z. B. von Hand gefertigt wurde oder der Kunde in einem Auswahlfeld aus verschiedenen Kriterien auswählen konnte. In dem Fall muss kein Widerrufsrecht gewährt werden.

Richtig

Kundenspezifische Ware ist individuelle Ware
Das Widerrufsbrecht besteht nur nicht bei individuellen Gegenständen (z. B. ein Maßanzug) oder bei so spezifisch auf den Kunden zugeschnittene Waren, dass ein Weitverkauf gar nicht oder nur mit großem Verlust erfolgen könnte.


Tags: Widerrufsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.